Beschluss:

 

Mit dem Projektantrag zur Aufnahme in das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sowie der vorgetragenen, möglichen Finanzierung der Gesamtmaßnahme, besteht Einverständnis. Bei entsprechender Berücksichtigung des Vorhabens sind die erforderlichen Haushaltsmittel in den jeweiligen Jahren einzuplanen.