Beschluss:

 

Abwägung – Stellungnahmen Immissionsschutz/Naturschutz (Landratsamt Ansbach)

 

Die im Sachverhalt angesprochenen Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde dienen zur Kenntnis – den vorgeschlagenen Änderungen und Nachträgen wird entsprochen (die Änderungen bzw. der Nachtrag sind Bestandteil der Planfassung und der Begründung in der Fassung vom 29.07.2021).

 

Satzungsbeschluss:

 

Der vom Stadtbauamt gefertigte Bebauungsplan „Am Südhang“ mit den Teilen PLAN im Maßstab 1 : 500, A. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN, B. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, C. HINWEISE samt Verfahrensvermerken in der Fassung vom 29.07.2021 wird hiermit als Satzung beschlossen – der Satzungstext ist auf dem Bebauungsplan zwischen dem PLAN und A. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN enthalten.

 

Inkraftsetzung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich (durch eine amtliche Bekanntmachung in der Fränkischen Landeszeitung) bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.