Beschluss:

 

Mit der vorgestellten Vorentwurfsplanung besteht Einverständnis. Die Planunterlagen sind dem WWA Ansbach zur baufachlichen Prüfung vorzulegen. Die weiteren Schritte (Ausführungsplanung, Ausschreibung) sind nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides und der gesicherten Finanzierung zu bearbeiten.