Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis mit der vorgelegten Planung.

 

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden zugelassen:

 

1.    Für Wohneinheiten mit max. 2 Zimmern ist 1 Stellplatz vorzusehen, für die übrigen Wohneinheiten sind je 1,5 Stellplätze nachzuweisen.

2.    Für die Abweichung von den Baugrenzen wird entsprechend der vorgelegten Studie eine Befreiung erteilt.

3.    Für die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse wird entsprechend der vorgelegten Studie eine Befreiung erteilt.

4.    Die Grünflächen sind entsprechend der vorgelegten Studie zu platzieren.

5.    Hinsichtlich der überbaubaren Fläche wird insoweit eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt, als eine GRZ von 0,4 und hinsichtlich der Tiefgarage eine GRZ von 0,6 zugelassen wird.

6.    Es werden 14 Stellplätze abgelöst.

Der Ablösebetrag wird mit den Einsparungen bei der Lärmschutzwand auf null ausgeglichen. Damit entfallen gegenseitige Zahlungen.