Sitzung: 29.07.2021 SR/008/2021
Vorlage: 3/067/2021
Beschluss:
Es besteht Einverständnis mit der vorgelegten Planung.
Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden zugelassen:
1. Für
Wohneinheiten mit max. 2 Zimmern ist 1 Stellplatz vorzusehen, für die übrigen
Wohneinheiten sind je 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
2. Für
die Abweichung von den Baugrenzen wird entsprechend der vorgelegten Studie eine
Befreiung erteilt.
3. Für
die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Anzahl
der Vollgeschosse wird entsprechend der vorgelegten Studie eine Befreiung
erteilt.
4. Die
Grünflächen sind entsprechend der vorgelegten Studie zu platzieren.
5. Hinsichtlich
der überbaubaren Fläche wird insoweit eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt,
als eine GRZ von 0,4 und hinsichtlich der Tiefgarage eine GRZ von 0,6
zugelassen wird.
6. Es
werden 14 Stellplätze abgelöst.
Der Ablösebetrag wird mit den Einsparungen bei der Lärmschutzwand auf null
ausgeglichen. Damit entfallen gegenseitige Zahlungen.