Beschluss:

 

Ziffer 4 Abs. 6 des Statuts der Dinkelsbühler Knabenkapelle wird um folgende zwei Sätze ergänzt:

 

Die Reparatur der Instrumente hat im Einvernehmen mit dem Städt. Musikmeister zu erfolgen und ist mit diesem vor Auftragserteilung abzustimmen. Die Rechnungen für die erfolgte Reparatur sind innerhalb von zwei Monaten nach Rechnungserhalt bei der Stadt Dinkelsbühl einzureichen.