Beschluss:

 

Der Bericht dient zur Kenntnis. Die für 2015 geplanten Konzerte und Gastspiele werden grundsätzlich genehmigt.

 

Bei noch eingehenden Gastspielanfragen kann die Verwaltung Zusagen machen, soweit sich die Veranstaltungen im üblichen Rahmen halten und die Gastspielbedingungen akzeptiert werden.