Nachdem OB Dr. Hammer über die bisherigen Aktivitäten seitens der Stadt Dinkelsbühl und des Landratsamtes Ansbach (Abstimmungsgespräche/Besichtigung mehrerer Liegenschaften) informiert hatte, erläuterten Herr Dr. Lammel und Herr Tafferner nochmals die beiden Anträge. Herr Tafferner geht es bei es bei seinem Antrag hauptsächlich darum, dass generell nach geeigneten Unterkünften in Dinkelsbühl gesucht wird, während bei den Freien Wählern Dinkelsbühl das Thema „Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher in der Klosteranlage“ im Mittelpunkt steht. Hier geht es um die Unterbringung einer kleiner Gruppe von ca. 16-24 Jugendlichen auf die Dauer von vor. 1-2 Jahren (lt. Aussage FW Dinkelsbühl), wobei hier zunächst noch generelle Fragen wie Eignung der Klosteranlage, Trägerschaft usw. zu klären wären.

 

Der anwesende Vertreter des Landratsamtes Ansbach, Herr Kurt Gerhäußer erläuterte die Rechtslage bzw. die derzeitige Situation im Landkreis:

  • Derzeit knapp 600 Flüchtlinge, davon 340 in dezentralen Unterkünften
  • Gemeinsame Besichtigung von Stadt Dinkelsbühl und Landratsamt Ansbach von fünf in Frage kommenden Liegenschaften in Dinkelsbühl - Klosteranlage, TSV-Turnhalle, Dreifachturnhalle, Gymnasium-Turnhalle und Alte Hauptschule - hat stattgefunden
  • Bei der Erfüllung des Winternotfallplanes der Regierung von Mittelfranken dürfen noch keine Kosten entstehen (klare Vorgabe); Landkreis meldet hierfür die kreiseigene Turnhalle des Gymnasiums für die vorübergehende Unterbringung von ca. 100 Personen für einen Zeitraum von ca. 4-5 Wochen; die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt, liegt bei ca. 5%

 

 

Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung und Abstimmungsgesprächen über Einzelheiten der Formulierung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Im Hinblick auf die beiden Anträge der Freien Wähler Dinkelsbühl vom 11.11.2014 und von Herrn Stadtrat Tafferner (Bündnis90/Die Grünen) vom 16.11.2014 bzgl. der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird folgendes beschlossen

 

1. Die Absicht des Landratsamtes Ansbach, die landkreiseigene Turnhalle des Gymnasiums Dinkelsbühl im Falle des Notfalls für die vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen für die Dauer von 4-5 Wochen zu nutzen, wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Sollte dieser Zeitraum überschritten werden, besteht Einverständnis, dass die Stadt Dinkelsbühl dem Landratsamt Ansbach zur Unterstützung und Erfüllung des Notfallplanes die Klosteranlage, zunächst befristet bis zum 31.03.2015, anbietet.

 

3. Darüber hinaus wird das Landratsamt Ansbach als zuständige Behörde gebeten zu überprüfen, ob die Klosteranlage zur Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher geeignet ist bzw. ob dafür ein Bedarf vorhanden ist.

 

      Ergebnis der Abstimmung:  Ja 22       Nein 0                  Anwesend: 22