Sitzung: 26.11.2014 SR/011/2014
Nachdem OB Dr.
Hammer über die bisherigen Aktivitäten seitens der Stadt Dinkelsbühl und des
Landratsamtes Ansbach (Abstimmungsgespräche/Besichtigung mehrerer
Liegenschaften) informiert hatte, erläuterten Herr Dr. Lammel und Herr
Tafferner nochmals die beiden Anträge. Herr Tafferner geht es bei es bei seinem
Antrag hauptsächlich darum, dass generell nach geeigneten Unterkünften in Dinkelsbühl
gesucht wird, während bei den Freien Wählern Dinkelsbühl das Thema
„Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher in der Klosteranlage“ im Mittelpunkt
steht. Hier geht es um die Unterbringung einer kleiner Gruppe von ca. 16-24
Jugendlichen auf die Dauer von vor. 1-2 Jahren (lt. Aussage FW Dinkelsbühl),
wobei hier zunächst noch generelle Fragen wie Eignung der Klosteranlage,
Trägerschaft usw. zu klären wären.
Der anwesende
Vertreter des Landratsamtes Ansbach, Herr Kurt Gerhäußer erläuterte die
Rechtslage bzw. die derzeitige Situation im Landkreis:
- Derzeit
knapp 600 Flüchtlinge, davon 340 in dezentralen Unterkünften
- Gemeinsame
Besichtigung von Stadt Dinkelsbühl und Landratsamt Ansbach von fünf in
Frage kommenden Liegenschaften in Dinkelsbühl - Klosteranlage,
TSV-Turnhalle, Dreifachturnhalle, Gymnasium-Turnhalle und Alte Hauptschule
- hat stattgefunden
- Bei
der Erfüllung des Winternotfallplanes der Regierung von Mittelfranken
dürfen noch keine Kosten entstehen (klare Vorgabe); Landkreis meldet
hierfür die kreiseigene Turnhalle des Gymnasiums für die vorübergehende
Unterbringung von ca. 100 Personen für einen Zeitraum von ca. 4-5 Wochen;
die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt, liegt bei ca. 5%
Nach einer kurzen
Unterbrechung der Sitzung und Abstimmungsgesprächen über Einzelheiten der
Formulierung wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Im Hinblick auf die
beiden Anträge der Freien Wähler Dinkelsbühl vom 11.11.2014 und von Herrn
Stadtrat Tafferner (Bündnis90/Die Grünen) vom 16.11.2014 bzgl. der
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird folgendes beschlossen
1. Die Absicht des
Landratsamtes Ansbach, die landkreiseigene Turnhalle des Gymnasiums Dinkelsbühl
im Falle des Notfalls für die vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern
und Flüchtlingen für die Dauer von 4-5 Wochen zu nutzen, wird zur Kenntnis
genommen.
2. Sollte dieser
Zeitraum überschritten werden, besteht Einverständnis, dass die Stadt
Dinkelsbühl dem Landratsamt Ansbach zur Unterstützung und Erfüllung des
Notfallplanes die Klosteranlage, zunächst befristet bis zum 31.03.2015,
anbietet.
3. Darüber hinaus
wird das Landratsamt Ansbach als zuständige Behörde gebeten zu überprüfen, ob
die Klosteranlage zur Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher geeignet ist
bzw. ob dafür ein Bedarf vorhanden ist.
Ergebnis der Abstimmung: Ja 22 Nein
0 Anwesend: 22