Beschluss:

 

Es wird beschlossen, an die Beschäftigten der Hospitalstiftung im Jahr 2021, zusammen mit dem Gehalt für den Monat November, eine Sonderzahlung in Form von 100 % des jeweiligen Oktobergehalts zu bezahlen.

 

Für Beschäftigte, die erst im Laufe des Jahres 2021 den Dienst aufgenommen haben, erfolgt die Bezahlung anteilmäßig; bei vorzeitigem Ausscheiden im laufenden Jahr 2021 erfolgt keine anteilige Ausschüttung.