Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, für den oben dargestellten Lageplan mit Abgrenzungsbereich, gem. § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Ferner wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 02.09.2021 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt sowohl durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl kann sowohl der Plan-Vorentwurf als auch die Begründung und der Umweltbericht als pdf-Dokument während der Auslegungszeit heruntergeladen werden - Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).

 

Die Einzelheiten werden in der Arbeitsgruppe „Bauen im ländlichen Raum“ abgestimmt. Mitglied dieser Arbeitsgruppe sind: Herr Schöllmann, Herr Florian Schneider, Herr Wendel, Herr Lehr, Herr Georg Piott, Herr Heinrich Piott.