Beschluss:

Mit dem Gemüsebetrieb besteht Einverständnis. Die notwendigen Erschließungsmaßnahmen (Wasser, gegebenenfalls Ausbau Feldweg) sind von der Antragstellerin zu tragen. Eine entsprechende Erschließungsvereinbarung ist abzuschließen. Die erforderlichen Stellplätze sind noch abzuklären.