Eine Abstimmung erfolgte nicht. Die konkreten Einwendungen werden in der Sondersitzung des Stadtrates am 10.02.2015 18:30 Uhr, in der Schranne beschlossen.

 

Erläuterungen:

Unter Bezugnahme auf einen von 14 Stadträtinnen und Stadträten unterzeichneten Antrag vom 25.01.2014 teilt OB Dr. Hammer dem Gremium folgendes mit:

 

·         Die Arbeitsgruppe B25 tagt am 05.02.2015, 10.30 Uhr – 12.30 Uhr – Einladung hierzu folgt

·         Die vorliegenden Sitzungsprotokolle der Arbeitsgruppe B25 werden an alle Stadträte übersandt

·         Eine Sondersitzung des Stadtrates zu den möglichen Einwendungen zur Ortsumfahrung B25 findet am 10.02.2015, 18.30 Uhr, Kleiner Schrannensaal statt – Einladung hierzu folgt. OB Dr. Hammer wird hierzu auch nochmals Vertreter des Staatl. Bauamtes mit hinzuziehen.

 

Die CSU-Fraktion nahm hierzu schriftlich Stellung; eine Sondersitzung wäre demnach nicht nötig - die CSU würde dies jedoch mittragen.

 

Auf Antrag von Herrn Schneider wird zu Protokoll genommen, dass die „Freien Wähler Dinkelsbühl“ keine „Gegner“ der Ostumfahrung sind. Vielmehr ist die gesamte Fraktion neu und hat folglich Informationsbedarf.

 

Zunächst stellen die Vertreter des Staatl. Bauamtes nochmals die wesentlichen Punkte der geplanten Ostumfahrung (Verkehrsbelastungen/-prognosen, Knotenpunkte, Brückenbauwerke, Geländemodellierungen, Lärmgrenzwerte) dar.

 

Danach wird der genaue Straßenverlauf nochmals im Einzelnen durchbesprochen. Dabei werden folgende noch zu klärende Punkte angesprochen:

 

-       Einfügen eines Bypasses am Kreisverkehr B25 Richtung Feuchtwangen und am Kreisverkehr B25 Neustädtlein; Staatl. Bauamt: Leistungsfähigkeit ist gewährleistet und Nachrüstung ggf. auch später noch möglich.

 

-       Radweg Dürrwanger Str. /Aralsee

Prüfung einer Überführung des Radweges statt der geplanten Unterführung, da der Wall an einer Seite bereits durch die Modellierungen angeschüttet wird, jedoch evtl. techn. Problem mit Anbindung auf der Nordseite.

 

-       Vorschlag der Verwaltung: Im Bereich des Einschnitts bei der Mutschach in etwa des Straßenpunktes 1450 zum Straßenpunkt 1750 die vom Staatlichen Bauamt vorgesehenen Irritationsschutzwände (Überflughilfen) als Lärmschutzwand auszubilden. Dies hätte nicht nur den Vorteil, dass der Dammbereich städtebaulich aufgewertet würde, sondern dem Bereich Südhang zusätzlichen Lärmschutz garantiert.

 

Auch wenn die Lärmgrenzwerte nach den Prognosen in diesem Bereich erheblich unterschritten werden, entsteht nach Auffassung der Verwaltung doch in diesem bisher unberührten Bereich ein so genannter „Schallsprung“. Aufgrund dieses Effektes fordert die Stadt die o.g. Lärmschutzwand in die Planung aufzunehmen.

 

Beschluss hierüber soll in der Sitzung am 10.02.2015 erfolgen.

 

-       Kreuzungsbereich St. 2218 Richtung Wassertrüdingen (vorgesehene Ampelanlage)

o   Prüfung einer höhenfreien Querung in diesem Bereich.

o   Wenn eine höhenfreie Querung nicht umsetzbar ist, soll die Möglichkeit eines Kreisverkehrs geprüft werden.

 

-       Übriges Erdreich soll für einen Lärmschutz am Grillenbuck verwendet werden.

 

-       Was bedeutet „Flächen werden von Dritten übernommen“?

Frage „Kosten für Stadt / Unterhaltungs- bzw. Pflegekosten?

 

-       Das Staatliche Bauamt stellt der Stadt Zahlen über das Verkehrsaufkommen in den Bereichen Wassertrüdinger Str. und Bechhofener Str. zur Verfügung.

 

-       Zufahrt von Landwirten aus dem Bereich Weißhaus/Weiherhaus/Botzenweiler; vmtl. zukünftige Nutzung der innen liegenden Flächen als Gewerbeflächen.

 

-       Problematik „Mögl. Rückstau durch Schienenverkehr“ im Kreisverkehr B25 Feuchtwangen wurde lt. Staatl. Bauamt berücksichtigt - Abrückung des Kreisverkehrs nach Osten.

 

-       Frage der Haltbarkeit des Straßenasphalts in Bezug auf den Lärmschutz.

 

-       Frage zu den Schallschutzberechnungen - Berücksichtigung der Windverhältnisse und Topographie.

 

-       Umfahrung Neustädtlein: Beschluss vom 25.11.2009 bzgl. Aufnahme in Verkehrswegeplan ist erfolgt.

 

-       B131 neu kommt lt. Aussage der Staatl. Bauamtes mittelfristig nicht.

 

-       Die Verlängerung der Mautsperre wird von der Stadt als Unterer Straßenverkehrsbehörde über das Jahr 2016 beantragt werden. Lt. Staatl. Bauamt erfolgt eine Aufhebung der Mautsperre vor. erst, wenn alle Umgehungsstraßen gebaut sind.

 

 

Hinweis: Die im Text fett markierten Punkte wird das Staatl. Bauamt bis zur Sondersitzung des Stadtrates am 10.02.2015 noch abklären bzw. nähere Angaben hierzu machen.