Beschluss:

 

1.

Die Stadt fordert im Bereich des Einschnitts bei der Mutschach in etwa des Straßenpunktes 1450 zum Straßenpunkt 1750 die vom Staatlichen Bauamt vorgesehenen Irritationsschutzwände (Überflughilfen) als Lärmschutzwand (jeweils abschließend mit der Einhausung) auszubilden. Dies hätte nicht nur den Vorteil, dass der Dammbereich städtebaulich aufgewertet wird, sondern dem Bereich Südhang zusätzlichen Lärmschutz garantiert.

Auch wenn die Lärmgrenzwerte nach den Prognosen in diesem Bereich erheblich unterschritten werden, entsteht nach unserer Auffassung doch in diesem bisher unberührten Bereich ein so genannter „Schallsprung“. Aufgrund dieses Effekts fordert die Stadt die o.g. Lärmschutzwand in die Planung aufzunehmen.

 

2.

Für die vorgesehene Kreuzung im Bereich Wassertrüdinger Straße – Staatsstraße 2218 mit der geplanten Ampelanlage wird stattdessen die Errichtung eines Kreisverkehrs gefordert. Aufgrund der prognostizierten Verkehrszahlen kann der aus Wassertrüdingen kommende (nicht unerhebliche) Verkehr schneller auf der Bundesstraße weiterkommen. Auch die spätere Anbindung der Ortsumfahrung Neustädtlein-Knittelsbach ist damit entsprechend den Verkehrsströmen sinnvoll zu realisieren. Dabei soll auch der gewerbliche Verkehr über den Kreisverkehr als eigener Ast erschlossen werden.

Alternativ wird eine höhenfreie Kreuzung vorgeschlagen.

 

3.

Ferner bitten wir um Prüfung, ob anstelle der Unterführung des Geh- und Radweges bei Bau km 0+330,00 eine Überführung sinnvoller wäre.

 

4.

Im Zuge der Gleichbehandlung betroffener Bürgerinnen und Bürger sind für das Baugebiet Grillenbuck aus Sicht der Stadt Dinkelsbühl ebenfalls Lärmschutzmaßnahmen nötig. Auch wenn die Straße etwas weiter weg ist als von der Wohnbebauung im Schelbuck, so ist die Zunahme des Verkehrslärms durch Schutzmaßnahmen zu begrenzen. Das staatliche Bauamt wird aufgefordert geeignete Maßnahmen (Lärmschutzwall o.ä.) in ihre Planung mit aufzunehmen.

 

5.

Im Bereich des Kreisverkehrs am nördlichen Bauende (Ölweiher) bestehen Befürchtungen, dass im Falle der Bahnreaktivierung bei geschlossener Schranke erhebliche Rückstauungen in den Kreisverkehr entstehen könnten. Deshalb fordern wir mögliche Bypässe in Richtung Feuchtwangen bzw. von Feuchtwangen in Richtung Seidelsdorf in die Planung mit aufzunehmen.

 

6.

Die Stadt Dinkelsbühl ist nach wie vor bestrebt, dass die Umgehung Neustädtlein-Knittelsbach, die im aktuellen Verkehrswegeplan des Bundesverkehrsministeriums in der der Kategorie „ zu untersuchende Vorhaben“ als Projekt Nr. 347 BY170 als Ortsumfahrung aufgeführt ist, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans angemeldet wird. Auf den Stadtratsbeschluss vom November 2009 wird insoweit hingewiesen.

 

7.

Zur Steigerung der Verkehrssicherheit für Linkseinbieger im Bereich „Bechhofener Str. / B25 neu“, wird die Errichtung einer Ampelanlage und der Bau einer Abbiegespur aus Richtung Nördlingen kommend gefordert.

 

8.

Im Bereich „Rudolf-Schmidt-Straße“, in etwa des Straßenpunktes 1450 zum Straßenpunkt 1750, sind weitreichende Schutzvorkehrungen (z.B. Beplankungen) gegen abirrende Fahrzeuge zum Schutz des Trinkwassers anzubringen.

 

9.

Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für den Wildwechsel (Wildschutzzaun) sind vorzunehmen.