Sitzung: 10.02.2015 SR/013/2015
Vorlage: 3/011/2015
Beschluss:
1.
Die Stadt fordert
im Bereich des Einschnitts bei der Mutschach in etwa des Straßenpunktes 1450
zum Straßenpunkt 1750 die vom Staatlichen Bauamt vorgesehenen
Irritationsschutzwände (Überflughilfen) als Lärmschutzwand (jeweils
abschließend mit der Einhausung) auszubilden. Dies hätte nicht nur den Vorteil,
dass der Dammbereich städtebaulich aufgewertet wird, sondern dem Bereich
Südhang zusätzlichen Lärmschutz garantiert.
Auch wenn die
Lärmgrenzwerte nach den Prognosen in diesem Bereich erheblich unterschritten
werden, entsteht nach unserer Auffassung doch in diesem bisher unberührten
Bereich ein so genannter „Schallsprung“. Aufgrund dieses Effekts fordert die
Stadt die o.g. Lärmschutzwand in die Planung aufzunehmen.
2.
Für die vorgesehene
Kreuzung im Bereich Wassertrüdinger Straße – Staatsstraße 2218 mit der
geplanten Ampelanlage wird stattdessen die Errichtung eines Kreisverkehrs
gefordert. Aufgrund der prognostizierten Verkehrszahlen kann der aus
Wassertrüdingen kommende (nicht unerhebliche) Verkehr schneller auf der
Bundesstraße weiterkommen. Auch die spätere Anbindung der Ortsumfahrung
Neustädtlein-Knittelsbach ist damit entsprechend den Verkehrsströmen sinnvoll
zu realisieren. Dabei soll auch der gewerbliche Verkehr über den Kreisverkehr
als eigener Ast erschlossen werden.
Alternativ wird
eine höhenfreie Kreuzung vorgeschlagen.
3.
Ferner bitten wir
um Prüfung, ob anstelle der Unterführung des Geh- und Radweges bei Bau km
0+330,00 eine Überführung sinnvoller wäre.
4.
Im Zuge der
Gleichbehandlung betroffener Bürgerinnen und Bürger sind für das Baugebiet
Grillenbuck aus Sicht der Stadt Dinkelsbühl ebenfalls Lärmschutzmaßnahmen
nötig. Auch wenn die Straße etwas weiter weg ist als von der Wohnbebauung im
Schelbuck, so ist die Zunahme des Verkehrslärms durch Schutzmaßnahmen zu
begrenzen. Das staatliche Bauamt wird aufgefordert geeignete Maßnahmen
(Lärmschutzwall o.ä.) in ihre Planung mit aufzunehmen.
5.
Im Bereich des
Kreisverkehrs am nördlichen Bauende (Ölweiher) bestehen Befürchtungen, dass im
Falle der Bahnreaktivierung bei geschlossener Schranke erhebliche Rückstauungen
in den Kreisverkehr entstehen könnten. Deshalb fordern wir mögliche Bypässe in
Richtung Feuchtwangen bzw. von Feuchtwangen in Richtung Seidelsdorf in die
Planung mit aufzunehmen.
6.
Die Stadt
Dinkelsbühl ist nach wie vor bestrebt, dass die Umgehung
Neustädtlein-Knittelsbach, die im aktuellen Verkehrswegeplan des
Bundesverkehrsministeriums in der der Kategorie „ zu untersuchende Vorhaben“
als Projekt Nr. 347 BY170 als Ortsumfahrung aufgeführt ist, in den
vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans angemeldet wird. Auf den
Stadtratsbeschluss vom November 2009 wird insoweit hingewiesen.
7.
Zur Steigerung der
Verkehrssicherheit für Linkseinbieger im Bereich „Bechhofener Str. / B25 neu“,
wird die Errichtung einer Ampelanlage und der Bau einer Abbiegespur aus
Richtung Nördlingen kommend gefordert.
8.
Im Bereich „Rudolf-Schmidt-Straße“, in etwa des Straßenpunktes 1450 zum Straßenpunkt 1750, sind weitreichende Schutzvorkehrungen (z.B. Beplankungen) gegen abirrende Fahrzeuge zum Schutz des Trinkwassers anzubringen.
9.
Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für den Wildwechsel (Wildschutzzaun) sind vorzunehmen.