Sitzung: 24.11.2021 SR/011/2021
Vorlage: 2/075/2021
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den
Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2020
der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt,
auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, die
Jahresrechnung wird daher mit beiliegendem Ergebnis gem. Art. 102 GO
festgestellt.