Beschluss:

Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2020 der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt, auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, die Jahresrechnung wird daher mit beiliegendem Ergebnis gem. Art. 102 GO festgestellt.