Beschluss:

 

Abwägung

 

Es wird festgestellt, dass während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) keine Stellungnahmen mit Hinweisen, Änderungsvorschlägen bzw. Einwendungen von den BürgerInnen vorgetragen wurden. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden vier Stellungnahmen mit Hinweisen, Änderungsvorschlägen bzw. Einwendungen vorgetragen, welche in einer Anlage 01 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst sind.

Bei der Anlage 01 steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen jeweils in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. der Anlage 01 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Veitswend“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

Beschluss-/Plangrundlagen

 

Grundlage dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit der Anlage 01 (Beteiligung der Behörden) der Plan zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 24.11.2021 selbst, die Begründung und der Umweltbericht vom 24.11.2021, sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage vom 24.11.2021 und der Prüfbericht mit dem Blendgutachten vom 07.10.2021.

 

Feststellung

 

Die vom Planungsbüro PUNCTOplan, 86551 Aichach, Augsburger Straße 17 gefertigte 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.11.2021 wird hiermit verbindlich festgestellt. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf folgenden Bereich: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Veitswend“.

 

Die Öffentlichkeit, sowie auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Änderungsvorschläge, Einwendungen oder auch nur Hinweise vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Vorab wurde über den Antrag von Stadtrat Beitzer abgestimmt:

Die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde soll angenommen werden.

Ja        14                    Nein    5                      Anwesend 19

 

Antrag wurde abgelehnt.