Sitzung: 24.11.2021 SR/011/2021
Vorlage: 3/093/2021
Beschluss:
Abwägung
Es wird festgestellt, dass während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) keine Stellungnahmen mit Hinweisen bzw. Einwendungen vorgetragen wurden. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden sieben Stellungnahmen mit Hinweisen, Änderungsvorschlägen bzw. Einwendungen vorgetragen, welche in einer Anlage 01 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst sind. Bei der Anlage 01 steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. der Anlage 01 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Stadtrat kommt unter
Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die
bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurf „Solarpark Veitswend“ mit integriertem Vorhaben- und
Erschließungsplan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich
und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.
Beschluss-/Plangrundlagen
Grundlage dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit der Anlage 01 (Beteiligung der Behörden) der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Veitswend“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 24.11.2021 selbst, die Begründung und der Umweltbericht vom 24.11.2021, sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage vom 24.11.2021 und der Prüfbericht mit dem Blendgutachten vom 07.10.2021.
Satzung
Der vom Planungsbüro PUNCTOplan,
86551 Aichach, Augsburger Straße 17 ausgearbeitete vorhabenbezogene
Bebauungsplan „Solarpark Veitswend“ mit integriertem Vorhaben- und
Erschließungsplan mit „Planzeichnung“, „Zeichnerische Festsetzungen“ und
„Textliche Festsetzungen“ in der Fassung vom 24.11.2021 wird hiermit als
Satzung beschlossen – der Satzungstext hierzu steht zwischen Präambel und
Legende im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan (nach Genehmigung der 19.
Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung) gem. § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich (Fränkische Landeszeitung) bekannt zu machen und damit in Kraft zu
setzen.