Während der Beratung wurden folgende Fragen gestellt, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:

 

Verwaltungshaushalt Stadt:

 

0.3310.1185, Landestheater Dinkelsbühl - „Gebühren des Theaters u. ähnl.“
Einnahmenentwicklung:

2019: 841.000

2020: 191.000

2021: 131.000

 

0.3321.1411, Knabenkapelle - „Mieten aus Wohnungen und ähnl.“

Vereinnahmt wird hier die Miete des 3D-Museums.

 

0.6479.5500, Straßen, Wege, Brücken - „Haltung von Fahrzeugen“
Prüfung im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften wurde bisher nicht durchgeführt, Ansatz wurde 2022 entsprechend angepasst.

 

0.6751.6799, Straßenreinigung einschl. Abfallbehälter Stadtgebiet - „Sonstige Betriebsleistungen“
Bisher wurden Ausgaben bei 7200.6799 gebucht.

 

0.7000.5151, Abwasserbeseitigung - „Unterhalt: Entwässerungsanlagen Kanäle, Pumpwerke, Gullys, etc
Ausgaben 2021: 117.000 €
Erhöhung Ansatz um 30.000 €, da voraussichtlich höherer Sanierungsaufwand durch neuen Kanal-Trupp

 

0.7000.6342, Abwasserbeseitigung - „Stromverbrauch für Betriebszwecke Kläranlage Dinkelsbühl
Die Wirtschaftlichkeit eines BHKW’s wird untersucht.

 

 

Vermögenshaushalt Stadt:

1.3310.9090, Landestheater Dinkelsbühl - „Zuführ. z. Verwaltungshaushalt aus Sonderrücklagen
Der Gesamtbetrag der Rücklagen beträgt zum 31.12.2020: 560.341 €. Die voraussichtliche Rücklagenentnahme 2021 beträgt rd. 100.000 €, so dass für die Jahre 2022 – 2025 ca. 460.000 € zur Verfügung stehen.

 

1.3311.9400, Kunstgewölbe - „Hochbaumaßnahmen“
HAR 9.300 € reicht laut Rücksprache mit Frau Bohla aus.

 

1.6200.9321, Wohnungsbauförderung und Wohnungsbaufürsorge - „Erwerb unbebauter Grundstücke DKB und Ortsteile“ Baugebiet Sinbronn
Ansatz wird auf 700.000 € erhöht.

 

1.6343.9500/9501, Baugebiet Neustädtlein - „Tiefbaumaßnahmen/Planungskosten“
Der Bericht zum Verfahrensstand erfolgt im Stadtrat.

 

1.6800.3526, Parkeinrichtungen - „Stellplatzpflicht“
Solleinnahmen:

2019: 30.000 €

2020:   6.000 €

2021:   6.000 €

 

1.9000.3614, Steuern allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen -„Investitionspauschale (Art. 12 FAG)“
Pauschale Zuweisungen zur Finanzierung von Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes.

 

 

 

Beschluss:

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 der Stadt Dinkelsbühl wird zustimmend an den Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung weitergeleitet.