Sitzung: 22.02.2022 WFA/001/2022
Vorlage: 2/011/2022
Während der
Beratung wurden folgende Fragen gestellt, die von der Verwaltung wie folgt
beantwortet werden:
Verwaltungshaushalt Stadt:
0.3310.1185,
Landestheater Dinkelsbühl - „Gebühren des Theaters u. ähnl.“
Einnahmenentwicklung:
2019: 841.000
2020: 191.000
2021: 131.000
0.3321.1411,
Knabenkapelle - „Mieten aus Wohnungen und ähnl.“
Vereinnahmt wird
hier die Miete des 3D-Museums.
0.6479.5500,
Straßen, Wege, Brücken - „Haltung von Fahrzeugen“
Prüfung im Rahmen der
Unfallverhütungsvorschriften wurde bisher nicht durchgeführt, Ansatz wurde 2022
entsprechend angepasst.
0.6751.6799,
Straßenreinigung einschl. Abfallbehälter Stadtgebiet - „Sonstige
Betriebsleistungen“
Bisher wurden Ausgaben bei
7200.6799 gebucht.
0.7000.5151,
Abwasserbeseitigung - „Unterhalt: Entwässerungsanlagen Kanäle, Pumpwerke,
Gullys, etc
Ausgaben 2021: 117.000 €
Erhöhung Ansatz um 30.000 €, da voraussichtlich höherer Sanierungsaufwand durch
neuen Kanal-Trupp
0.7000.6342,
Abwasserbeseitigung - „Stromverbrauch für Betriebszwecke Kläranlage Dinkelsbühl
Die Wirtschaftlichkeit eines BHKW’s wird untersucht.
Vermögenshaushalt Stadt:
1.3310.9090,
Landestheater Dinkelsbühl - „Zuführ. z. Verwaltungshaushalt aus Sonderrücklagen
Der Gesamtbetrag der Rücklagen
beträgt zum 31.12.2020: 560.341 €. Die voraussichtliche Rücklagenentnahme 2021
beträgt rd. 100.000 €, so dass für die Jahre 2022 – 2025 ca. 460.000 € zur
Verfügung stehen.
1.3311.9400,
Kunstgewölbe - „Hochbaumaßnahmen“
HAR 9.300 € reicht laut
Rücksprache mit Frau Bohla aus.
1.6200.9321,
Wohnungsbauförderung und Wohnungsbaufürsorge - „Erwerb unbebauter Grundstücke
DKB und Ortsteile“ Baugebiet Sinbronn
Ansatz wird auf 700.000 €
erhöht.
1.6343.9500/9501,
Baugebiet Neustädtlein - „Tiefbaumaßnahmen/Planungskosten“
Der Bericht zum Verfahrensstand
erfolgt im Stadtrat.
1.6800.3526,
Parkeinrichtungen - „Stellplatzpflicht“
Solleinnahmen:
2019: 30.000 €
2020: 6.000 €
2021: 6.000 €
1.9000.3614,
Steuern allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen -„Investitionspauschale
(Art. 12 FAG)“
Pauschale Zuweisungen zur
Finanzierung von Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes.
Beschluss:
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 der Stadt Dinkelsbühl wird zustimmend an den Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung weitergeleitet.