Sitzung: 25.03.2015 SR/004/2015
Vorlage: 3/017/2015
Beschluss:
Die Straßen im Baugebiet Gaisfeld
III erhalten entsprechend der Verteilung im Lageplan (s. Anlage 01) die unter
den lfd.Nrn. 1 bis 9 angegebenen Straßennamen: Obrist-von-Sperreuth-Straße
(Verlängerung / 3. Bauabschnitt), Dr.-Friedrich-Höhenberger-Straße, Ernst-Schenk-Straße,
Hildegard-Beck-Weg, Ratsherrenweg, Wigerleinweg, Abelinweg, Mayrweg und
Sven-Helander-Weg. Für diese Straßen werden entsprechend Straßennamenschilder
aufgestellt. Für die Fußwege werden lt. der Zuordnung im Lageplan die unter den
Buchstaben A, B, C, D, E, F und G angegebenen Bezeichnungen: Schneckennudelweg,
Bäckerweg, Kanonierweg, Luntenweg, Bettlerweg, Trompeterweg und Karrenweg
vergeben, aber keine Schilder aufgestellt.
Die Straßen mit den heute
beschlossenen Namen (Anlage 1, mit den Nrn. 1 - 9) und die Fußwege (ebenfalls
Anlage 1, mit den Buchst. A – G) werden mit der Herstellung und nach der
Vermessung bzw. nach der Zuordnung einer Flurnummer entsprechend ihrer Länge
als Ortsstraßen bzw. als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet. Die Widmungen
sind nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu verfügen. Straßenbaulastträger der zu
widmenden Straßen und der beschränkt-öffentlichen Wege wird jew. die Stadt
Dinkelsbühl.