Beschluss:

 

Die Straßen im Baugebiet Gaisfeld III erhalten entsprechend der Verteilung im Lageplan (s. Anlage 01) die unter den lfd.Nrn. 1 bis 9 angegebenen Straßennamen: Obrist-von-Sperreuth-Straße (Verlängerung / 3. Bauabschnitt), Dr.-Friedrich-Höhenberger-Straße, Ernst-Schenk-Straße, Hildegard-Beck-Weg, Ratsherrenweg, Wigerleinweg, Abelinweg, Mayrweg und Sven-Helander-Weg. Für diese Straßen werden entsprechend Straßennamenschilder aufgestellt. Für die Fußwege werden lt. der Zuordnung im Lageplan die unter den Buchstaben A, B, C, D, E, F und G angegebenen Bezeichnungen: Schneckennudelweg, Bäckerweg, Kanonierweg, Luntenweg, Bettlerweg, Trompeterweg und Karrenweg vergeben, aber keine Schilder aufgestellt.

 

Die Straßen mit den heute beschlossenen Namen (Anlage 1, mit den Nrn. 1 - 9) und die Fußwege (ebenfalls Anlage 1, mit den Buchst. A – G) werden mit der Herstellung und nach der Vermessung bzw. nach der Zuordnung einer Flurnummer entsprechend ihrer Länge als Ortsstraßen bzw. als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet. Die Widmungen sind nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu verfügen. Straßenbaulastträger der zu widmenden Straßen und der beschränkt-öffentlichen Wege wird jew. die Stadt Dinkelsbühl.