Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der erneuten öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes „Gaisfeld III“ mit integriertem Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken (vgl. Aufzählung und Inhalte der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und sonst. Behörden im linken Teil der Gegenüberstellung lt. Anlage 01), hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden (vgl. Beschluss des Stadtrates zu den Einwendungen oder Hinweisen im rechten Teil der Gegenüberstellung lt. Anlage 01). Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht (s. Anlage 01 mit den Blättern 01 bis 10 = Bestandteil des Beschlusses).

2.    Der Bebauungsplanentwurf mit Satzungstext, Festsetzungen durch Planzeichen und Text samt Verfahrensvermerken, mit dem eingearbeiteten Grünordnungsplan, sowie die Begründung samt Umweltbericht gelten in der Fassung vom 25. März 2015.

3.    Der Planentwurf des Bebauungsplanes (dieser ist Bestandteil des Beschlusses – s. Anlage 02) mit integriertem Grünordnungsplan (vom 24.07.2013, geänd. am 27.11.2013, geänd. am 29.07.2014, geänd. am 28.01.2015, jetzt in der Fassung vom 25.03.2015), Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext lt. Anlage 02 der Sitzungsvorlage bzw. das Deckblatt zum Planteil, der Planteil selbst und dazu integriert der Textteil, sowie der integrierte Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan „Gaisfeld III“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen bzw. mit der Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Änderungsvorschläge, Einwendungen oder auch nur Hinweise vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

4.    Der Passus in der Textlichen Festsetzung / A Planungsrechtliche Festsetzung / Punkt 5.4 Photovoltaik wird ersatzlos gestrichen.