Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, für den oben dargestellten Geltungsbereich, gem. § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu vergeben.

Sobald eine Planung vorliegt, kann die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können (§ 4 Abs. 2 BauGB), durchgeführt werden.

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt dann sowohl durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).