Aufstellungsbeschluss: 22.09.2021

 

Durch die Ausweisung eines neuen kleinen Baugebietes mit etwa fünf Bauplätzen kann dem aktuellen Bedarf an Wohnbauflächen in Neustädtlein entsprochen werden. Es soll vordringlich für Einheimische die Möglichkeit geschaffen werden, in Neustädtlein zu bauen und zu wohnen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:

Das Plangebiet schließt nördlich an die bereits bestehende Bebauung des Ortsteiles Neustädtlein an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Entwurf) umfasst neben dem Bauland auf dem Grundstück Flst.-Nr. 332/1 Gmkg. Neustädtlein auch eine Ortsrandeingrünung Richtung Nordosten auf dem Grundstück Flst.-Nr. 332/1.

 

Die angrenzende Nutzungen können wie folgt beschrieben werden:

-       im Norden befindet sich die freie Landschaft mit landwirtschaftlich genutzten Flächen

-       im Osten grenzt das Plangebiet ebenfalls an landwirtschaftliche genutzte Fläche und darüber hinaus an eine vereinzelte Wohnnutzung (Einfamilienhaus)

-       im Süden befindet sich ein Wirtschaftsweg und im weiterem Anschluss Wohnbaunutzung im ländlichen Charakter

-       im Westen verläuft der im Süden beginnende Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet Richtung Westen einfasst Neustädtlein liegt als Ortsteil von Dinkelsbühl etwas 2 km von dessen Zentrum entfernt.

 

Nach der Einarbeitung der Änderungen (Wünsche vom Stadtrat) liegt die jetzige Fassung nun in dem Zeitraum vom 10.03.2022 bis 11.04.2022 aus.

 

Die Bekanntmachung in der Zeitung ist am 03.03.2022 erfolgt.

 

Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom Planungsbüro TB Markert.