Sitzung: 23.03.2022 SR/003/2022
Aufstellungsbeschluss:
22.09.2021
Durch die Ausweisung
eines neuen kleinen Baugebietes mit etwa fünf Bauplätzen kann dem aktuellen
Bedarf an Wohnbauflächen in Neustädtlein entsprochen werden. Es soll
vordringlich für Einheimische die Möglichkeit geschaffen werden, in
Neustädtlein zu bauen und zu wohnen.
Der räumliche
Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
Das Plangebiet
schließt nördlich an die bereits bestehende Bebauung des Ortsteiles
Neustädtlein an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Entwurf) umfasst
neben dem Bauland auf dem Grundstück Flst.-Nr. 332/1 Gmkg. Neustädtlein auch
eine Ortsrandeingrünung Richtung Nordosten auf dem Grundstück Flst.-Nr. 332/1.
Die angrenzende
Nutzungen können wie folgt beschrieben werden:
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im Norden befindet sich die freie Landschaft mit
landwirtschaftlich genutzten Flächen
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im Osten grenzt das Plangebiet ebenfalls an
landwirtschaftliche genutzte Fläche und darüber hinaus an eine vereinzelte
Wohnnutzung (Einfamilienhaus)
-
im Süden befindet sich ein Wirtschaftsweg und im
weiterem Anschluss Wohnbaunutzung im ländlichen Charakter
-
im Westen verläuft der im Süden beginnende
Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet Richtung Westen einfasst Neustädtlein
liegt als Ortsteil von Dinkelsbühl etwas 2 km von dessen Zentrum entfernt.
Nach der
Einarbeitung der Änderungen (Wünsche vom Stadtrat) liegt die jetzige Fassung
nun in dem Zeitraum vom 10.03.2022 bis 11.04.2022 aus.
Die Bekanntmachung
in der Zeitung ist am 03.03.2022 erfolgt.
Ebenso erfolgt
zeitgleich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom Planungsbüro TB
Markert.