Beschluss:

Mit den Baumaßnahmen besteht Einverständnis. Hinsichtlich der Yoga-Nutzung wird eine Befreiung von der Art der baulichen Nutzung zugelassen. Hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung wird eine Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung zugelassen. Ferner verpflichtet sich der Bauherr unter Berücksichtigung des B-planes nördlich des Regenrückhaltebeckens mindestens 15 Stellplätze in Form von Schotterrasen herzustellen. Die in die B-plan vorgesehenen Bäume müssen gepflanzt werden. Sollte sich herausstellen, dass diese Stellplätze nicht ausreichen, müssen diese nach Aufforderung durch die Stadt auf eigene Kosten erweitert werden.