Persönliche Erklärung von Herrn StR Klein:

Ein Ausschluss wegen persönlicher Betroffenheit gem. Art. 49 GO trifft auf mich nicht zu, denn der Flächennutzungsplan ist nur ein vorbereitender Plan der lediglich den Planungswillen wieder gibt. Er schafft kein Recht, entzieht aber auch keines. Folglich führt das zu keinem unmittelbaren Vor- oder Nachteil.