Beschluss:

 

Die „Stichstraße – Flst.Nr. 1857/1 Gmkg. Dinkelsbühl (ohne Namen)“ wird gem. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Die anlässlich der Erschließung eines Indoorspielplatzes im Jahre 2006 neu hergestellte Straße ist 89 m lang, besteht aus Teilflächen der Grundstücke Flst.Nr. 1949/1 und 1857/1 Gmkg. Dinkelsbühl, beginnt an der Ortsstraße Ellwanger Straße (Flst.Nr. 1949/1 Gemarkung Dinkelsbühl /Bestandsverzeichnisblatt für Ortsstraßen mit der Nr. „O 159“) zwischen dem Grundstück mit der Flst.Nr. 1949/1 bzw. 1857 und dem Grundstück Flst.Nr. 1856/3 Gemarkung Dinkelsbühl, und endet nach 89 Metern auf Höhe der Indoorspielhalle bzw. am Übergang zum Feldweg (= Verbindung zum Entlastungsparkplatz Wörter Straße) zwischen den Grundstücken mit den Flst.Nrn. 1857/2 und 1852 – jew. Gemarkung Dinkelsbühl. Straßenbaulastträger ist die Stadt Dinkelsbühl. Der Straßenzug erhält die Nummer „O 187“. Widmungsbeschränkungen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht festgeschrieben. Der im Sachverhaltsvortrag vorgenannte Inhalt der Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.