Sitzung: 29.04.2015 SR/005/2015
Vorlage: 1/005/2015
Beschluss:
Das mit dem Bürgerantrag vom 17.03.2015 vorgebrachte
Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Beschlussfassung des
Stadtrates zur Thematik am 25.03.2015 bedarf es keiner weiteren Entscheidung
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