Beschluss:

 

1. § 13 Abs. 1 Nr. 10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat wird mit Wirkung zum 01.07.2022 geändert und hat dann folgenden Wortlaut:

„10. die Vertretung der Stadt in Unternehmen in Privatrechtsform (Art. 93 Abs. 1 GO) und das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der SWD PLUS GmbH & Co. KG (Art. 93 Abs. 2 und 3 GO).“

 

2.

a) Der Oberbürgermeister wird als Vorsitzender in den Aufsichtsrat der SWD PLUS GmbH & Co. KG entsandt.

b) Die Mitglieder des Werkausschusses werden in den Aufsichtsrat der SWD PLUS GmbH & Co. KG entsandt. Ihre Stellvertretung dort wird ebenso geregelt wie für den Werkausschuss selbst.