Sitzung: 22.06.2022 SR/006/2022
Vorlage: RA/006/2022
Beschluss:
1. § 13 Abs. 1 Nr.
10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat wird mit Wirkung zum 01.07.2022
geändert und hat dann folgenden Wortlaut:
„10. die Vertretung
der Stadt in Unternehmen in Privatrechtsform (Art. 93 Abs. 1 GO) und das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden
der SWD PLUS GmbH & Co. KG (Art. 93 Abs. 2 und 3 GO).“
2.
a) Der
Oberbürgermeister wird als Vorsitzender in den Aufsichtsrat der SWD PLUS GmbH
& Co. KG entsandt.
b) Die
Mitglieder des Werkausschusses werden in den Aufsichtsrat der SWD PLUS GmbH
& Co. KG entsandt. Ihre Stellvertretung dort wird ebenso geregelt wie für
den Werkausschuss selbst.