Beschluss:

Mit der vorgelegten Planung besteht grundsätzlich Einverständnis. Ein dem Ortsteil näher liegender Standort ist noch abzuklären. Nach Klärung eines möglichen Alternativstandortes wird dieser nochmals dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt. Hinsichtlich der Erschließung sind entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Über die Ergebnisse der Beteiligung Träger öffentlicher Belange wird nach Vorliegen berichtet.