Beschluss:

Es werden folgende Plätze in den Kindertagesstätten ab 01.09.2022 im Planungszeitraum bis 2025 als bedarfsnotwendig anerkannt:

 

1.       Kinder unter 3 Jahren:                                         228 Plätze

2.       Kinder zwischen 3 und 6 Jahren:     530 Plätze

3.       Schulkinderbetreuung/Hort                             100 Plätze

 

Korrigierte Tabelle siehe Anlage.