OB Dr. Hammer berichtete über folgendes:

Das Storchennest am Ledermarkt 2 darf mit Zustimmung der Regierung ersatzlos entfernt werden.

 

Die Anfragen des Stadtrates Schiepek wurden wie folgt behandelt:

In Bezug auf Reinigung des ZOB besteht lt. Verwaltung kein Handlungsbedarf, weil einerseits erheblich störende Verunreinigungen nicht festgestellt wurden, andererseits die Stadt nicht für die Reinigung zuständig wäre.

 

Sein Vorschlag weitere Trinkwasserbrunnen in der Altstadt zur Verfügung zu stellen, werde seitens der Verwaltung ohnehin umgesetzt. Abgesehen von den beiden bisher geschaffenen ist geplant, sowohl im Spitalhof als auch am Platz vor dem Finanzamt weitere Trinkbrunnen zu installieren. Ferner werde von der Tiefbauverwaltung bei weiteren Platzgestaltungen berücksichtigt, Trinkbrunnen mit einzuplanen.

 

Ein Schreiben des Bund Naturschutz hinsichtlich des Einsatzes von giftigen Pflanzenschutzmitteln durch Gemeinden war wohl missverständlich formuliert. Tatsächlich setzt die Stadt Dinkelsbühl keine verbotenen Pflanzenschutzmittel ein. Aus dem Schreiben konnte man den Eindruck gewinnen, dass dies anders wäre.

 

Im Bleichweg und an der Crailsheimerstraße wurden zwei Anwesen an den Kanal angeschlossen. Der Kostenansatz von 180000 € werde bereinigt um ca. 40000 € überschritten.

 

Der Baubeginn für das Kino soll in der 38. Woche erfolgen.

 

Die Baumaßnahme am Finanzamt wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Der Baumstumpf wird entfernt, wenn der Versicherer diesen begutachtet hat.

 

Die Baumaßnahme an der Sparkasse (Deutsches Haus) wird im März oder April 2023 abgeschlossen sein.

 

Nähere Erläuterungen zu den Abstimmungen über die Aufstellung der Bebauungspläne Tiny Haus und Wohngebiet Segringen:

 

Die Stadträte Beitzer und Göttler sprachen sich in der Abstimmung gegen die Ausweisung aus. Sie betonten zwar, dass sie nicht grundsätzlich gegen Tinyhäuser wären, allerdings fand Herr Beitzer das Grundstück zu groß. Herr Göttler fand die Ausweisung an dieser Stelle ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll und vermisste ein Konzept. Die anderen Mitglieder begrüßten die Ausweisung.

 

Hinsichtlich der Ausweisung des Wohngebietes in Segringen stimmten die Stadträte Beitzer, Göttler und Bromberger gegen den Vorschlag der Verwaltung. Im Wesentlichen erachteten sie das Baugebiet mit ca. 21000 qm als zu groß. Stadtrat Beitzer sah kritisch, dass im vereinfachten Verfahren keine saP verpflichtend wäre und wollte ebenso wie Herr Göttler eine Reaktivierung von Leerstellen in Segringen forcieren. Herr Schöllmann, Herr Huber und Herr Lehr hielten dagegen, dass das Baugebiet ja in Bauabschnitten verwirklicht werden könnte und dass die Erleichterung, die der Gesetzgeber für derartige Wohngebiete eingeräumt hat, jetzt noch in Anspruch genommen werden könne, weil diese Ende des Jahres auslaufe. Im Übrigen bestünden so gut wie keine Leerstände in Segringen. Auch können diese Privatgrundstücke in der jetzigen Situation gar nicht erworben werden, weil keine Verkaufsbereitschaft bestünde. Wenn in Sinbronn ein Baugebiet mit ca. 25000 qm entstehe, dann wäre diese sogar kleinere Fläche in Segringen angesichts der Nachfragesituation keinesfalls überdimensioniert. Der anwesende stellvertretende Ortssprecher bestätigte, dass es Bauwillige gäbe und in der Ortsteilversammlung sich viele Bürger für ein Baugebiet aussprächen, mahnte aber auch an, dass auch Stimmen darauf hinwiesen, dass der dörfliche Charakter nicht verloren gehen dürfe.

 

Anfrage von Herrn Göttler in Hinblick auf die Rautenöffnungen am Poolhaus Rose:

 

Herr Göttler wurde über die rechtliche Auffassung der Verwaltung informiert, die Gestaltungssatzung regelt derartige Öffnungen nicht. Die Dachöffnungen bzw. Dacheinschnitte, die in der Satzung zu finden seien, betreffen den Einbau von Dachgauben. Nachdem also diese Öffnungen weder Dachliegefenster noch Dacheinschnitte im Sinn dieser Verordnung darstellten, konnte die Verwaltung diese Entscheidung ohne Gremium treffen. Im Übrigen seien diese Öffnungen von öffentlichen Verkehrsflächen aus nicht einsehbar.

 

Anfrage von Herrn Beitzer wegen des Giebelabbruchs am Luis:

 

Die Anfragen wurden in der Sitzung beantwortet. Die Verwaltung und der Oberbürgermeister konnten angesichts der Gefahrensituation keine andere Entscheidung treffen, als den Rückbau bis zur Decke des ersten Dachgeschosses anzuordnen. Dass es zu dieser Gefahrensituation überhaupt kam, werde gesondert untersucht und gegebenenfalls mit einem Bußgeld geahndet. Im Übrigen wurde nochmals darauf hingewiesen, dass im Verwaltungsverfahren zum Abriss korrekt gearbeitet wurde.