Sitzung: 20.05.2015 SR/006/2015
Vorlage: 3/053/2015
Beschluss:
Mit der vorgestellten baulichen Entwicklung besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Einzelbaugenehmigungsverfahrens ist dem fachlich zuständigen Bauausschuss vorbehalten.