Beschluss:

 

 

Mit den anliegenden „Regelungen der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4a StVO“ besteht Einverständnis; sie sind Gegenstand des Beschlusses. Sie sollen zum 01.10.2022 in Kraft treten und für alle künftig beantragten Ausnahmen gelten. Die Gebühr für die Jahresausnahme von 30 € wird bei Erstausstellung der Genehmigung berechnet.

 

 

Die Ausnahmegenehmigungen für Bewohner der Altstadt werden vom Stadtbauamt auch für jedes weitere Jahr mit 30 € berechnet.