Sitzung: 21.09.2022 SR/008/2022
Vorlage: RA/011/2022
Beschluss:
Mit den anliegenden
„Regelungen der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl für die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4a StVO“ besteht Einverständnis;
sie sind Gegenstand des Beschlusses. Sie sollen zum 01.10.2022 in Kraft treten
und für alle künftig beantragten Ausnahmen gelten. Die Gebühr für die
Jahresausnahme von 30 € wird bei Erstausstellung der Genehmigung berechnet.
Die
Ausnahmegenehmigungen für Bewohner der Altstadt werden vom Stadtbauamt auch für
jedes weitere Jahr mit 30 € berechnet.