Sitzung: 21.09.2022 SR/008/2022
Vorlage: 3/096/2022
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, für den oben dargestellten Geltungsbereich, gem. § 2 Abs.
1 BauGB einen Bebauungsplan mit integrierter
Grünordnung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Von
der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu vergeben.
Sobald eine Planung vorliegt, kann die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchgeführt werden.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt dann sowohl durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).