Beschluss:

 

1. Oberbürgermeister Dr. Hammer wird für die Vertretung der Hospitalstiftung Dinkelsbühl bzw. der Stadt Dinkelsbühl bei der Beurkundung der Grundstücksübertragung entsprechend dem anliegenden Vertragsentwurf bevollmächtigt, für die Stadt Dinkelsbühl zu handeln bzw. Vollmachten zu erteilen; er wird insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

2. Herr Verwaltungsrat Thomas Staufinger wird für die Vertretung der Stadt Dinkelsbühl bei der Beurkundung der Grundstücksübertragung entsprechend dem anliegenden Vertragsentwurf bevollmächtigt, für die Stadt Dinkelsbühl zu handeln; er wird insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

3. Herr Walter Wegert wird für die Vertretung der Hospitalstiftung Dinkelsbühl bei der Beurkundung der Grundstücksübertragung entsprechend dem anliegenden Vertragsentwurf bevollmächtigt, für die Stadt Dinkelsbühl zu handeln; er wird insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.