Sitzung: 24.06.2015 SR/007/2015
Vorlage: RA/013/2015
Beschluss:
1.
Oberbürgermeister Dr. Hammer wird für die Vertretung der Hospitalstiftung
Dinkelsbühl bzw. der Stadt Dinkelsbühl bei der Beurkundung der
Grundstücksübertragung entsprechend dem anliegenden Vertragsentwurf
bevollmächtigt, für die Stadt Dinkelsbühl zu handeln bzw. Vollmachten zu
erteilen; er wird insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Herr Verwaltungsrat
Thomas Staufinger wird für die Vertretung der Stadt Dinkelsbühl bei der
Beurkundung der Grundstücksübertragung entsprechend dem anliegenden
Vertragsentwurf bevollmächtigt, für die Stadt Dinkelsbühl zu handeln; er wird
insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3. Herr Walter
Wegert wird für die Vertretung der Hospitalstiftung Dinkelsbühl bei der
Beurkundung der Grundstücksübertragung entsprechend dem anliegenden
Vertragsentwurf bevollmächtigt, für die Stadt Dinkelsbühl zu handeln; er wird
insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.