Sitzung: 24.06.2015 SR/007/2015
Vorlage: 2/029/2015
Beschluss:
Gemäß Art. 35 StiftG wird die vorliegende Haushaltssatzung 2015 der Hospitalstiftung Dinkelsbühl erlassen und samt ihren Anlagen genehmigt. Der Finanzplan wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.