Beschluss:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Landkreis Ansbach und der Stadt Dinkelsbühl wird zugestimmt.

Die Kosten für den Kreisverkehr übernimmt die Stadt Dinkelsbühl. Es bleibt ihr freigestellt, mit dem Landkreis Ansbach hinsichtlich des beteiligten Astes der Kreisstraße AN45 eine Kostenbeteiligung auszuhandeln.