Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl (Wasserabgabesatzung – WAS) wird mit Wirkung zum 01.08.2015 entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf neu zu fassen; die Anlage ist Teil dieses Beschlusses.

Mit Ablauf des 31.07.2015 tritt damit die Wasserabgabesatzung vom 18.09.1990 außer Kraft.