Sitzung: 27.07.2015 SR/008/2015
Vorlage: RA/015/2015
Beschluss:
Die Satzung für die
öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl
(Wasserabgabesatzung – WAS) wird mit Wirkung zum 01.08.2015 entsprechend dem
als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst; die Anlage ist Teil dieses
Beschlusses.
Mit Ablauf des
31.07.2015 tritt damit die Wasserabgabesatzung vom 18.09.1990 außer Kraft.