Beschluss:

 

Mit der Vergabe der Ingenieurleistungen zu den Bedingungen des vorgenannten Angebotes besteht Einverständnis.

Es wird beschlossen, auf der Basis des Angebotes einen Ingenieurvertrag abzuschließen für die Leistungsphasen 5 – 9; dies entspricht Honorarkosten von 67.706,05 EUR.