Sitzung: 15.11.2022 WA/005/2022
Vorlage: SWD/032/2022
Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die zu erwartenden
Mehrkosten durch die Energiekostensteigerungen im Hallenbad auf den Kunden und
die Stadt umgelegt werden sollen. Die Erhöhung der Preise entspricht der
Eintrittspreisaufstellung (Anlage Stand 15.11.2022). Die Gebührensatzung zur
Hallenbad-Benutzungssatzung der Stadt Dinkelsbühl und die Gebührensatzung zur
Satzung über die Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades durch Schulen
für den Schwimm- bzw. Sportunterricht werden dementsprechend geändert.
Die neuen Gebührensatzungen sind als Anlagen an
diesen Beschluss beigefügt.