Beschluss:

 

Es wird beschlossen, dass die zu erwartenden Mehrkosten durch die Energiekostensteigerungen im Hallenbad auf den Kunden und die Stadt umgelegt werden sollen. Die Erhöhung der Preise entspricht der Eintrittspreisaufstellung (Anlage Stand 15.11.2022). Die Gebührensatzung zur Hallenbad-Benutzungssatzung der Stadt Dinkelsbühl und die Gebührensatzung zur Satzung über die Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades durch Schulen für den Schwimm- bzw. Sportunterricht werden dementsprechend geändert.

Die neuen Gebührensatzungen sind als Anlagen an diesen Beschluss beigefügt.