Zu TOP 1:

Vor Beschlussfassung beantragte Frau Fees (Antrag zur Geschäftsordnung) die Bauvoranfrage für die Umwandlung der Markisenkonstruktion in einen Wintergarten zu vertagen und erst in der Septembersitzung zu behandeln. Der Antrag wurde im Wesentlichen damit begründet, dass für die Beurteilung dieser Bebauung mehr Zeit benötigt werde. Dieser Antrag wurde mit 4:3 Stimmen abgelehnt.

Als danach ohne Diskussion die Bauvoranfrage mehrheitlich abgelehnt wurde, verblieb man so, dass die Nichtbefürworter dieser Baumaßnahme dem Stadtbauamt bis Ende August schriftlich mitteilen, unter welchen Umständen die Wintergartenkonstruktion als genehmigungsfähig erachtet werden. Die Bauverwaltung wird dann mit dem Bauherrn Kontakt aufnehmen und versuchen – das Einverständnis des Antragstellers vorausgesetzt, zusammen mit dem Architekten dann bis zur Septembersitzung eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen.