Sitzung: 23.11.2022 SR/010/2022
Vorlage: 2/046/2022
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2021 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den
Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2021
der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt,
auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, die
Jahresrechnung wird daher mit beiliegendem Ergebnis gem. Art. 102 GO
festgestellt.