Beschluss:

 

Der Bauverwaltung der Stadt Dinkelsbühl liegt nun eine Planfassung vom 12.09.2022 (zuletzt geändert am 15.11.2022) des Bebauungsplanentwurfes „Wohngebiet Sinbronn Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan vor, sodass die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Unterrichtung der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können (§ 4 Abs. 2 BauGB), durchgeführt werden kann.

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt dann durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).

 

Folgende Änderungen müssen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden:

2.1 Ergänzung: „Die überbaute Grundfläche mit Nebengebäuden darf 200 m² nicht überschreiten.“

6.2 Der Satz ist wie folgt zu ergänzen: „..,sofern diese nicht als Dachterrassen genutzt werden.“

7.6 Ergänzung: „Hoch- oder Halbstämme“