Beschluss:

 

Ab 01.09.2023 werden Unterrichtsgebühren bei der Knabenkapelle in folgender Höhe erhoben:

 

a) Trommelunterricht für Anwärter                 10 €/Monat bei 10 Unterrichtsmonaten;


      b) Instrumentalunterricht                                    30 €/Monat bei 10 Unterrichtsmonaten.

 

Bei der Gebühr unter b) wird für das zweite und jedes weitere Kind aus einer Familie eine ermäßigte Gebühr in Höhe von 15 € pro Kind erhoben. In Härtefällen können Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen gewährt werden. Für die Monate August und September werden keine Unterrichtsgebühren in Rechnung gestellt.

 

Scheidet ein Mitglied der Knabenkapelle während des Schuljahres aus der Knabenkapelle aus, so sind die Unterrichtsgebühren noch bis Ende des Schuljahres zu bezahlen.