Sitzung: 10.11.2015 VA/004/2015
Vorlage: 1/024/2015
Beschluss:
Ab 01.09.2015 werden Unterrichtsgebühren bei der Knabenkapelle in folgender Höhe erhoben:
a) Trommelunterricht für Anwärter 7 €/Monat bei 10 Unterrichtsmonaten;
b) Unterricht während der Ausbildung 28 €/Monat bei 10 Unterrichtsmonaten;
c) Unterricht für Mitglieder der
Kapelle 25 €/Monat bei 10
Unterrichtsmonaten.
Bei der Gebühr unter c) wird für das zweite und jedes
weitere Kind aus einer Familie eine ermäßigte Gebühr in Höhe von 12 € pro Kind
erhoben. In Härtefällen können Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen
gewährt werden. Für die Monate August und September werden keine
Unterrichtsgebühren in Rechnung gestellt.