Beschluss:

 

Ab 01.09.2015 werden Unterrichtsgebühren bei der Knabenkapelle in folgender Höhe erhoben:

 

a) Trommelunterricht für Anwärter                   7 €/Monat bei 10 Unterrichtsmonaten;


      b) Unterricht während der Ausbildung          28 €/Monat bei 10 Unterrichtsmonaten;


      c) Unterricht für Mitglieder der Kapelle         25 €/Monat bei 10 Unterrichtsmonaten.

 

Bei der Gebühr unter c) wird für das zweite und jedes weitere Kind aus einer Familie eine ermäßigte Gebühr in Höhe von 12 € pro Kind erhoben. In Härtefällen können Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen gewährt werden. Für die Monate August und September werden keine Unterrichtsgebühren in Rechnung gestellt.