Beschluss:

 

Mit der vorstehenden Erhöhung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI, §§ 74 ff AVSG i. d. Fassung v. 01.07.2022 für das Pflegeheim der Hospitalstiftung Dinkelsbühl zum 01.10.2022 besteht Einverständnis.