Beschluss:

Der Bauverwaltung der Stadt Dinkelsbühl liegt nun eine Planfassung vom 18.01.2023 des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Hammerbuck“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan vor, sodass die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können (§ 4 Abs. 2 BauGB), durchgeführt werden kann.

Der Stadtrat stimmt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Hammerbuck“ Gmkg. Sinbronn in der Fassung vom 18.01.2023 zu.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und alles Weitere in die Wege zu leiten. Die ortsübliche Bekanntmachung für die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt dann in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).

Die Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)werden vom Planungsbüro durchgeführt.