Sitzung: 18.01.2023 SR/001/2023
Vorlage: 3/008/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl im Bereich des aufzustellenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Hammerbruck“ zu ändern (= 21. Änderung) und
stimmt dem Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom
18.01.2023 zu.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Dinkelsbühl erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Hammerbruck“.
Der Bauverwaltung der Stadt Dinkelsbühl liegt nun eine Planfassung vom 18.01.2023 des Vorentwurfes der 21. Flächennutzungsplanänderung vor, sodass die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können (§ 4 Abs. 2 BauGB), durchgeführt werden kann.
Die
Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen und alles Weitere in die Wege zu leiten. Die ortsübliche Bekanntmachung für
die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt dann in der
Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der
Stadt Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).
Die Unterrichtung der Nachbargemeinden
und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)werden vom
Planungsbüro durchgeführt.