Antrag auf Aufnahme „Klimaschutzbeauftragter in Haushalt“ durch Stadtrat Tafferner (§26 Abs. 2, Ziffer 2, GeschO)

 

Ja                           10           Nein                     12                           anwesend          22           Abgelehnt

 

 

Beschluss:

Gemäß Art. 65 GO wird die vorliegende Haushaltssatzung 2023 der Stadt Dinkelsbühl erlassen und mit ihren Anlagen genehmigt. Der Finanzplan wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.