Beschluss:

 

1. Der Stadtrat beschließt für den oben dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Grüne Tankstelle Fichtenau / Dinkelsbühl“ zur Errichtung einer E-Tankstelle mit Schulungszentrum und den weiteren oben beschriebenen Elementen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

2. Sobald eine Planung vorliegt, können die weiteren Schritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können (§ 4 Abs. 1 BauGB)), durchgeführt werden.

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im parallelen Verfahren erfolgen.

 

4. Sollten künftig die aufeinander abgestimmten Planungen des gemeinsamen Projektgebiets der Stadt Dinkelsbühl und der Gemeinde Fichtenau nach Empfehlung der Aufsichtsbehörden durch einen gemeinsamen Planungsverband oder in einer anderen Form der kommunalrechtlichen Zusammenarbeit erfolgen, so soll der unter 1. gefasste Aufstellungsbeschluss durch diesen übernommen werden.