Beschluss:

 

Der Stadtrat von Dinkelsbühl fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (11. FNP-/LSP-Änderung). Hinsichtlich dem Geltungsbereich und der vom Geltungsbereich erfassten Flächen und Teilflächen gilt die Beschreibung in der Sachverhaltsdarstellung (zur Beschlussvorlage).

Im Rahmen der 11. FNP-/LSP-Änderung ist die im wirksamen FNP/LSP dargestellte Planungsabsicht eines bahnparallel geplanten Trassenkorridors für eine im Stadtzentrum gelegene abschnittsweisen Umverlegung der B 25 aus der Planzeichnung zu entfernen. Dies wird im vorliegenden Planentwurf und in der Begründung vom 25.11.2015 (Anlagen) berücksichtigt.

Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie mit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der förmlichen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat von Dinkelsbühl bestimmt den vorliegenden Planvorentwurf der 11. FNP-/LSP-Änderung in der Fassung vom 25.11.2015 für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 25.11.2015 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB bzw. die frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.

Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. Die frühzeitige Beteiligung ist in der Zeit vom 07.12.2015 bis zum 31.12.2015 durchzuführen. Hierbei macht die Stadt Dinkelsbühl von ihrem Recht Gebrauch, die Dauer der frühzeitigen Beteiligungsfrist eigenständig festzulegen.