Sitzung: 25.11.2015 SR/011/2015
Vorlage: 3/114/2015
Beschluss:
Die lt. der Anlage 01 (Zusammenstellung der Hinweise, Anregungen und
Bedenken von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vom 25.
November 2015) beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort
des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. Die Antworten bzw.
Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 (rechte Spalte) sind Bestandteile
des Beschlusses.
Der Stadtrat
Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet mit
der Bezeichnung „Wassertrüdinger Straße Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan
(und gesonderten Textteil), die Begründung, den Umweltbericht sowie die 06.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt
Dinkelsbühl, der Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der
Begründung mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der
Fassung vom 25. November 2015 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von
den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der
Öffentlichen Auslegung zu informieren.